Im Islam gibt es keine Ssigheh, um mit jemandem die Mahramiateines Bruders oder einer Schwester erreichen zu können. Die einzige Sssigeh bzw. Vereinbarung, durch die Mahramiat erreicht wird, ist im Islam das Eheversprechen. Es gibt zweierlei Formen des Eheversprechens, ein dauerhaftes und eines, das für eine bestimmte Zeit gilt. Für die Rechtmäßigkeit des Eheversprechens sind Voraussetzungen notwendig, unter anderem die Zustimmung des Vaters bzw. Walis der Tochter.[1]
Wenn Sie heiraten möchten, können Sie, um ihren zukünftigen Ehepartner (-partnerin) besser kennen zu lernen und eine gesunde Beziehung mit ihm (ihr) zu haben, mit Einverständnis des Vaters (der Braut) eine vorläufige Ehe (Ehe auf Zeit) vereinbaren und im Rahmen dieses Eheversprechens Vereinbarungen festlegen. Beispielsweise, dass diese „Ssigheh“ lediglich der Mahramiat und des besseren Kennenlernens wegen erfolgt, ein sexuelles Miteinander jedoch ausgeschlossen ist. Nachdem die Zeit dieses Eheversprechens abgelaufen ist, kann eine dauerhafte Ehe geschlossen werden.