Foqahaa, die dem Befolgen (Taqlid) eines verstorbenen Modschtahed nicht zustimmen, begründen dies mit Argumenten, die Interessierte in der Feqh-Literatur nachlesen und in Erfahrung bringen können. Die gestellte Frage ist aber auch unter diesem Aspekt zu erörtern und zwar, worin der Sinn ihrer Sichtweise liegt ? Um dies zu beantworten, folgende Hinweise:
1- Das Studium der „Tolaab“ (Theologiestundeten theologisch-wissenschaftlicher Bildungszentren), die den Edschtehaad-Grad erreichen wollen, führt u.a. zum Fortbestand dieser theologisch-wissenschaftlichen Zentren (Hawdseh) und ihrer fortschrittlichen Entwicklung.
2- Auch wenn frühere geistliche Gelehrte sehr viele „Massaa`el“ beantworteten und zu lösen vermochten, so sind doch etliche Fragen und Schwierigkeiten ungelöst geblieben, die von denen, die den vorausgegangenen Gelehrten folgten und folgen, beantwortet werden müssen.
3- Die Muslime werden in ihrem privaten und gesellschaftlichen Leben und bezüglich interner und externer weltlicher Angelegenheiten ständig mit neuen Massaa`elkonfrontiert. Um diese richtig und im Sinne der Religion angehen zu können, bedürfen sie der Erkenntnisse und Weisungen kompetenter, hochgelehrter lebender Foqahaa (Modschtahed).
4- Etliche Massaa`el und Belange sind Veränderungen und Entwicklungen unterworfen, die jedoch der (lebende) Modschtahed unter Berücksichtigung der zeitlichen und lokalen Bedingungen im Blick hat und die diesbezüglichen erforderlichen Weisungen dazu gibt.
5- Fortschritt der islamischen Wissenschaften, Seite an Seite mit den anderen Wissenschaften.
Unter den Gelehrten der Schi`ah gibt es einige[1], die „Taqlid e ebtedaa`i“ (das Befolgen eines verstorbenen Modschtahed gleich zu Beginn der Taqlid-Verpflichtung)zurückweisen und sagen: Das Befolgen (Taqlid) eines verstorbenen Modschtahed ist nur dann korrekt, wenn man ihn als „Orientierung“ beibehält. Mit anderen Worten: Wenn manihn zu seinen Lebzeiten befolgte bzw. sich an seinen Weisungen orientierte, kann man ihn mit Erlaubnis und Fatwaa eines lebenden Modschtahed auch weiterhin befolgen.
Dass einige unserer Foqahaa das Lebendsein des „Mardscha`e Taqlid“ (des zu befolgenden Modschtahed) betonen und das Befolgen eines verstorbenen Mardscha` nicht bejahen, hat besondere religionsrechtliche Gründe, die in der Feqh-Literatur der Foqahaa besprochen werden. Sie hier zitieren zu wollen, würde den Rahmen dieser Antwort sprengen. Allerdings lässt sich die gestellte Frage auch unter einem anderen Aspekt erörtern und zwar unter dem Aspekt des Sinns und Zwecks der diesbezüglichen Weisung besagter Foqahaa.
Daher beantworten wir hier die Frage mit folgenden Hinweisen, die Sinn und Zweck ihrer Weisung betreffen:
1- Ihre Ansicht trägt zum Fortbestand der Theologisch-Wissenschaftlichen Bildungszentren (Hawdseh) und ihrer ständigen progressiven Weiterentwicklung bei. Darum, weil im Rahmen dieser Auffassung der Weg zu Edschtehaad offenbleibt und die Gelehrten der Hawdsehs, alte und junge, hinzukommende, unentwegt weitere neue „Maraadsche`e Taqlid“ und Modschtahedin hervorbringen.
2- Viele Massaa`el, Unklarheiten und Schwierigkeiten früherer Tage wurden von großen Gelehrten jener Zeit beantwortet und gelöst, doch einige Problemfragen sind noch offengeblieben und müssen von den Nachfolgenden beantwortet werden. Sogar einige früher bereits beantwortete Massaa`el können in Beachtung der modernen und weltweiten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bearbeitet und möglicherweise noch optimaler gelöst werden.
3- Das Studium islamischer Wissenschaften wie beispielsweise Tafssir, Feqh, Ossul etc. in den Hawdsehs kann Seite an Seite mit anderen Wissenschaften effektiver und fortschrittlicher werden.
4- Die Muslime sind in ihrem privaten und sozialen Leben und hinsichtlich interner und externer Belange ständig mit neuen Massaa`el und Situationen konfrontiert, zu deren richtiger Bewältigung sie der Weisung des kompetenten und mit den zeitlichen und örtlichen Bedingungen vertrauten Faqih bedürfen. Und genau darin liegen Sinn und Geheimnis des Sich-Orientierens an den Weisungen der Modschtahedin, worüber in den uns überlieferten Hadiessen Auskunft gegeben wird. So sagte Imam Mahdi (a), der Imam der Zeit: „Wenn ihr mit Massaa`el(neuen Situationen und auftretenden Geschehen) konfrontiert seid, wendet euch an die, die euch unsere Hadiesse (Worte) mitteilen.“[2]
Neue Situationen und Geschehen sind neue „Massaa`el“, die im Laufe der Zeitin Erscheinung treten. Dies kann Epoche für Epoche, Jahrhundert für Jahrhundert, Jahr für Jahr oder auch tagtäglich sein. Es ist der lebende und die Zeit kennende Faqih (Modschtahed), der uns sagen kann, wie mit diesen Massaa`el umzugehen ist beziehungsweise, was wir angesichts ihrer zu tun haben (Taklif). Ein Studium der Abhandlungen der Foqahaa zeigt, dass nach und nach und entsprechend der Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft immer wieder neue Massaa`el Zugang zur Feqh-Wissenschaft fanden, von den Foqahaa beantwortet wurden und im Laufe der Zeit durch das unermüdliche Ausarbeiten der Foqahaa aufeinanderfolgender Epochen zu feqh-wissenschaftlichen Fortschritten führten.
5- Etliche Belange früherer Tage veränderten sich zu neuen Belangen, deren Beantwortung und Behandlung der kompetente und lebende Modschtahed mittels „Estekhraadsch“ bzw. dem Ausarbeiten entsprechender Koranverse und Hadiesse zu ermitteln vermag.[3]
[1]Aus unserer Sicht ist erstens: „Taqlid e ebtedaa`i“, also ein „Sich-Orientieren an den Weisungen eines verstorbenen Modschtahed erlaubt. Dies ist, wenn dieser wissender und kompetenter ist als lebende Modschtaheds, sogar eine Pflicht. Zweitens: Hinsichtlich der die Gesellschaft betreffenden Belange ist nur der Führer zu befolgen, doch im Zusammenhang mit anderenBelangen ist es erlaubt, einen anderen Mardscha`zu befolgen.
[2]„و اما الحوادث الواقعة فارجعوا فیها الی رواة حدیثنا“, „Ehtedschaadsch e Tabarssi“, B. 2, S. 283
[3]Mehr Informationen in: „DahGoftaar“, Ostaad Schahid Motahhari (ra), Abhandlung: „Asl e Edschtehaad dar Islaam“
[1]Aus unserer Sicht ist erstens: „Taqlid e ebtedaa`i“, also ein „Sich-Orientieren an den Weisungen eines verstorbenen Modschtahed erlaubt. Dies ist, wenn dieser wissender und kompetenter ist als lebende Modschtaheds, sogar eine Pflicht. Zweitens: Hinsichtlich der die Gesellschaft betreffenden Belange ist nur der Führer zu befolgen, doch im Zusammenhang mit anderenBelangen ist es erlaubt, einen anderen Mardscha`zu befolgen.
[2]„و اما الحوادث الواقعة فارجعوا فیها الی رواة حدیثنا“, „Ehtedschaadsch e Tabarssi“, B. 2, S. 283
[3]Mehr Informationen in: „DahGoftaar“, Ostaad Schahid Motahhari (ra), Abhandlung: „Asl e Edschtehaad dar Islaam“