Bezüglich der Situation von Mann und Frau, die in ihrem Erdenleben miteinander verheiratet waren, kann folgendes angenommen werden:
1- Beide kehren ins Paradies ein
2- Die Gattin kehrt ins Paradies ein, der Gatte fällt der Höllenverdammnis anheim
3- Der Gatte kehrt ins Paradies ein, die Gattin fällt der Höllenverdammnis anheim
4- Beide fallen der Höllenverdammnis anheim
5- Die Gattin wird mit ihren Gatten zu den Paradieslern gehören
6- Der Gatte wird mit seinen Gattinnen zu den Paradieslern gehören
Im erstgenannten Fall ist ihre Wahl entscheidend. Das heißt, wenn der Mann höheren Niveaus ist und sich für die die Frau entscheidet beziehungsweise, wenn die Frau höheren Niveaus ist und sich für den Mann entscheidet, werden sie zueinander finden. Dies geht aus einer Imam Ssaadeq (a) betreffenden Rewaayat hervor, welcher erklärte: „Wenn im Paradies der Mann höheren Niveaus ist als die Frau und er sie wählt, wird sie seine Gattin, und wenn die Frau höheren Niveaus ist als er und ihn wählt, wird sie seine Gattin sein.“[1]
Bezüglich der zweiten, dritten und vierten Annahme ist zu sagen, dass sie entweder beide der Höllenverdammnis anheimfallen oder nur einer von ihnen. Jemand, dem der Zugang zum Paradies verwehrt ist, kann nicht mit seiner im Paradiesseienden Gattin bzw. seinem dort befindlichen Gatten zusammen sein. Und was die sechste Annahme betrifft, nun, auch hier kann in Berücksichtigung der eben genannten Rewaayat der Mann, falls er höheren Niveaus ist, seine Gattin bzw. Gattinnen wählen.
Und nun zur fünften Annahme, um die es bei der gestellten Frage geht: Erfreulicherweise wird sie in unseren Rewaayaat erörtert. So fragte zum Beispiel Omm e Ssalameh, die geehrte Gattin des Gesandten Gottes (saa) ihn: „Wenn eine Frau in ihrem Erdenleben mehrere Gatten hatte und sie alle ins Paradies einziehen, wessen Gattin wird sie dann?“ Der Prophet (saa) antwortete:„O Omm e Ssalameh, den, der hinsichtlich Gesinnung und Moral der beste von ihnen ist, wähle! Wähle den, der zu seiner Familie besser war; denn eine gute Gesinnung und Moral gereicht im Diesseits und Jenseits zum Wohle.“[2] Die Frau kann also den ihrer Gatten wählen, den sie möchte.
Allein diese Rewaayat ist eine ausreichende Antwort auf die eingangs zitierte Frage.