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Für den Reisenden (krank oder gesund) gibt es bezüglich seiner „Waadschebaat“ (religiöse Pflichten) spezielle Regelungen. So hat er zum Beispiel ein Vier-Rak`ah-Gebet als Zwei-Rak`ah-Gebet zu verrichten und das Fasten zu brechen.
Auch für den Kranken (ob auf Reisen oder nicht) gibt es, je nach der Art und Schwere seiner Erkrankung, spezielle Regelungen. Wenn es ihm anders nicht zumutbar ist, kann er das Gebet beispielsweise m Sitzen verrichten. Und falls er nicht in der Lage ist, seinen Darm und seine Blase zu kontrollieren und es ihm deswegen nicht möglich ist, auch nur einen kleinen Teil des Gebets mit Wudsu zu verrichten, ist es ihm gestattet, mehrere Gebete hintereinander mit einer Wudsu zu verrichten. Es sei denn, er würde sich während des Gebets bewusst verunreinigen oder anderes würde seine Wudsu ungültig machen.[1]
Etliche andere Regelungen noch gibt es, die in den praxisbezogenen Ressaalehs (der Maraadsche`Taqlid) genannt werden.
Mit anderen Worten, wer krank und zudem Reisender ist, hat sich bezüglich beider Fälle – separat voneinander – zu informieren, denn für beides gibt es eigene, spezielle Regelungen, die einzuhalten sind.
Um Ihre Frage genauer und detaillierter beantworten zu können, ist es angebracht, wenn Sie uns Ihre Frage bzw. ihren Fall klar, präzis und detailliert nennen.