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Bezüglich des Arbeitens mit Banken in nicht-islamischen Ländern gibt es von Hadsrat e AayatullaahKhaamene`i, dem Führer der Islamischen Republik Iran, folgendeFatwaa:
Wucher zu geben ist „haraam“; das heißt, es ist haraam, sich von Banken Anleihen geben zu lassen, für die ein hoher Anleihe-Zins zu zahlen ist. Es sei denn, man habe keinen anderen Ausweg, so dass diese Notsituation das Unerlaubte rechtfertigte. Der Betreffende aber kann, um sich des Unerlaubten nicht schuldig zu machen, so vorgehen, dass er nicht beschließt, einen überhöhten Preis zu zahlen, auch wenn er weiß, dass der von ihm genommen werden wird.[1]
Das Einnehmen von Wucher und Gewinnen seitens Banken nicht-islamischer Länder ist erlaubt.[2] Bezüglich Kreditkarten gibt es von AayatullaahKhaamene`i folgende Fatwaa: Dass der sich auf dem Konto befindende Betrag genutzt wird, ist rechtens. Wird für den Kredit, der ihnen gewährt wird, obwohl ihr Konto leer ist, ein Anleihe-Zins eingenommen, ist dies gemäß Anleihe-Verordnung in Ordnung. Ist der Anleihe-Zins jedoch überhöht, so ist er als Wucher zu werten und somit haraam.[3]